Kapitel 3 – Struktur der Ausbildung
»Ich strebe kein Modell an. Ein Modell im Kopf lässt die Wirklichkeit da draußen ersterben- sprich:
Das Modell wird ihr nicht gerecht! «
Jesper Juul
- 1. Aufbau der AusbildungDetails
- Die 4-jährige familientherapeutische Ausbildung setzt sich zusammen aus einer 2-jährigen Basisausbildung, der zur Absolvierung des Aufbaukurses im anschließenden 3. und 4. Jahr berechtigt. Jedes der insgesamt 4 Ausbildungsjahre umfasst 28 Unterrichtstage pro Jahr, die sich auf 14 Tage pro Halbjahr verteilen aufgeteilt in drei- und viertätige Workshops. In der Basisausbildung kommen pro Jahr 2 theoretische Vorlesungen dazu. Die Ausbildung erfolgt größtenteils in einer Gruppe von 16 bis 18 Teilnehmern bzw. Teilnehmerinnen, die in der Regel von einer, bisweilen von zwei Lehrkräften pro Workshop geleitet wird.
Bei Abschluss jedes Ausbildungsjahres werden die fachpersönliche Entwicklung und therapeutischen Kompetenzen der Ausbildungsteilnehmer und –teilnehmerinnen einer Beurteilung unterzogen. Diese erfolgt in Form einer dialogbasierten Selbstbeurteilung und einer Beurteilung durch eine oder zwei Lehrkräfte.
Die 2-jährige Basisausbildung stellt eine Einführung in die familientherapeutische Arbeit dar. Im Mittelpunkt steht dabei die Vermittlung eines grundlegenden psychologischen Wissens, das vom Ausbildungsteilnehmer bzw. –teilnehmerin internalisiert werden soll. Die Ausbildung geht von dem Hintergrund, der fachpersönlichen Bedürfnisse und beruflichen Ziele der Teilnehmer und Teilnehmerinnen aus. Auf der Basis einer direkten Supervision von Beratungs- und Therapieabläufen kommt es zu einer kontinuierlichen Wechselwirkung zwischen Theorie, Methodik und fachpersönlicher Entwicklung, beispielsweise durch theoretische und praktische Arbeit mit intersubjektiven Prozessen.
Die therapeutische Arbeit mit Gastklienten und -klientinnen erfolgt unter direkter Supervision. Im 3. und 4. Ausbildungsjahr werden die theoretischen, beruflichen und persönlichen Qualifikationen berufsbezogen ausgebaut, wobei externe und supervidierte Beratungen bzw. Therapien mit Familien obligatorisch sind.
Beim Übergang von Basisausbildung zum 3. Ausbildungsjahr kann es zu einer Wartezeit kommen. Gleiches gilt beim Übergang vom 3. zum 4. Ausbildungsjahr. Ausbildungsgruppen werden nur unter der Voraussetzung gebildet, dass sich genügend Teilnehmer bzw. Teilnehmerinnen angemeldet haben.
- 2. Informationen und OrganisatorischesDetails
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Lehrveranstaltungen und Veranstaltungszeiten
Die Lehrveranstaltungen erfolgen in der Regel in Form von drei- und viertägigen Workshops. Der Unterricht findet von 9.00 – 12.00 Uhr (am Anreisetag von 10.00-12.00) und 15.00-18.00 Uhr (am Abreisetag von 14.00-16.30 Uhr) statt.
Jede Ausbildungsgruppe wird in drei Kleingruppen mit 5 bis 6 Ausbildungsteilnehmern und -teilnehmerinnen eingeteilt. Diese Kleingruppen treffen sich mittags und abends zwischen und nach dem lehrergeleiteten Unterricht zur gemeinsamen Arbeit. Näheres zu den Kleingruppen ist dem Abschnitt „Kleingruppen und Therapiearbeit“ ab Seite 25 zu entnehmen.
Die Ausbildung umfasst eine Gesamtstundenzahl von 1060 Unterrichtsstunden. Davon sind 846 lehrergeleitete Präsenzunterrichtsstunden, welche die eigentliche Ausbildung ausmachen. Überdies müssen über die im Unterricht enthaltene Therapie und Supervision hinaus 20 Stunden individuelle Therapie und 50 Stunden Supervision absolviert werden, sodass sich die Gesamtzahl der Präsenzunterrichtsstunden auf 916 beläuft.
Hinzu kommen mindestens 144 nicht lehrergeleitete Stunden Kleingruppenarbeit, die mittels obligatorischer Protokolle indirekt supervidiert werden.
1. Jahr Basisausbildung
2. Jahr Basisausbildung
3. Jahr 4. Jahr insgesamt Unterrichtsstunden (gesamt) 211,50 211,50 211,50 + 10+ 25 211,50 + 10+ 25 916 Davon: Theorie und Methodik 112,50 112,50 112,50 112,50 450 Davon: Eigentherapie in der Gruppe 57,50 57,50 57,50 57,50 250 Individuelle Therapie – – Mind. 10 Mind. 10 Davon: Supervision in der Gruppe 42,50 42,50 42,50 42,50 216 Externe Supervision – – Mind. 25 Mind. 25 Jeder Unterrichtstag entspricht 7,55 Unterrichtsstunden (5,66 Zeitstunden/0,75). Die Unterrichtsstunden verteilen sich auf die Bereiche Theorie und Methodik, Eigentherapie und Reflexion sowie Supervision weitestgehend nach dem Verteilungsschlüssel 50% / 30% / 20%.
Theorie und Fächer
Im vorangegangenen Kapitel wurden die theoretischen Grundlagen dargelegt, die als wissenschaftliches Fundament der Ausbildung dienen.
Die 2-jährige Basisausbildung umfasst vier Theorievorlesungen.
- Psychopathologie
- Geschichte der Psychotherapie
- Verwaltungskunde
- Wissenschaftstheorie
- 3. Ziele der AusbildungsabschnitteDetails
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Ziele des ersten Ausbildungsabschnitts (2-jährige Basisausbildung)
Ziel der 2-jährigen Basisausbildung ist der Erwerb von theoretischen Kenntnissen und persönlichen Fertigkeiten, die den Ausbildungsteilnehmer bzw. die -teilnehmerin befähigen, sich kritisch und konstruktiv mit psychologischen Problemstellungen auseinanderzusetzen, indem er bzw. sie in die Lage versetzt wird, persönlichkeits- , entwicklungspsychologische und beziehungsorientierte Problemstellungen in Bezug auf eine therapeutische Situation oder Problemstellung zu formulieren, zu analysieren und zu interpretieren.
Im Rahmen der Ausbildung sollen sich der Teilnehmer bzw. die Teilnehmerin folgende Inhalte aneignen:
- Basiskenntnisse in persönlichkeits- und entwicklungspsychologischen und relationalen Theorien und wissenschaftshistorischen Traditionen
- ‚Grundlegende praktische familientherapeutische Fertigkeiten
Aufbauend auf obigen Ausbildungsinhalten wird die Fähigkeit geschult, eigenständig persönlichkeits- und entwicklungspsychologische und beziehungsorientierte Problemstellungen in Bezug auf eine familientherapeutische Praxis einzukreisen, zu untersuchen, zusammenzufassen und zu vermitteln
Nach Absolvierung der 2-jährigen Basisausbildung soll der Ausbildungsteilnehmer bzw. die –teilnehmerin in der Lage sein, ein professionelles Gespräch zu führen. Durch die fachpersönliche Entwicklung werden grundlegende familientherapeutische Fertigkeiten wie Kontaktaufnahme, Empathie, Selbstreflexion und Selbstabgrenzung aufgebaut/entwickelt/geschärft.
Überdies soll der Ausbildungsteilnehmer bzw. die -teilnehmerin imstande sein, sich mit psychologischen und familientherapeutischen Problemstellungen sowohl im eigenen Leben als auch im Leben seiner Klienten und Klientinnen bzw. ihrer Klienten und Klientinnen auseinanderzusetzen, und die Möglichkeiten und Begrenzungen der Familientherapie kennen.
NB: Der erfolgreiche Abschluss der Basisausbildung ist Voraussetzung für die Zulassung zum 3. und 4. Aufbaukurs.
Ziele des zweiten Ausbildungsabschnitts (3. und 4. Jahr)
Im Rahmen des Aufbaukurses im 3. und 4. Jahr soll der Teilnehmer bzw. die Teilnehmerin seine bzw. ihre theoretischen und praktischen Fertigkeiten als Familientherapeut bzw. -therapeutin in Bezug auf einzelne Personen, Paare und Familien weiterentwickeln. Dabei wird die Fähigkeit zum therapeutischen Arbeiten mit persönlichkeits- und entwicklungspsychologischen Problemstellungen unter dem Blickwinkel der Familiendynamik in der Praxis aufgebaut/entwickelt/geschärft.
Im Rahmen des. Aufbaukurses soll sich der Teilnehmer bzw. die Teilnehmerin folgende Inhalte aneignen und weiterentwickeln:
- Weiterführende Kenntnisse in persönlichkeits- und entwicklungspsychologischen und familiendynamischen Theorien und wissenschaftshistorischen Traditionen
- Praktische familientherapeutische Fertigkeiten durch Praxiserfahrung
Der Ausbildungsteilnehmer bzw. die -teilnehmerin entwickelt seine bzw. ihre relationalen Fertigkeiten und therapeutische Praxis durch familientherapeutische Klientengespräche unter direkter Supervision, Bearbeitung von Gruppenprozessen in der Ausbildungsgruppe und indirekt supervidierte Klientengespräche.
Gleichzeitig soll der Teilnehmer bzw. die Teilnehmerin imstande sein bzw. dazu befähigt werden, sich mit Problemstellungen im eigenen Leben auseinanderzusetzen, sich der Möglichkeiten und Begrenzungen der Familientherapie bewusst sein sowie eigene persönliche und fachliche Begrenzungen und Entwicklungsbereiche kennen.
- 4. LehrkräfteDetails
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Hintergrund
Die Lehrkräfte am ddif, die in der Familientherapieausbildung unterrichten, haben in der Regel eine grundlegende Ausbildung zum approbierten klinischen Psychologen, Psychiater oder Sozialberater absolviert und ergänzend dazu eine mindestens 4-jährige psychotherapeutische Weiterbildung durchlaufen. Für eine Anstellung als Lehrkraft am ddif werden ferner eine langjährige klinische Erfahrung sowie eine solide Vermittlungskompetenz vorausgesetzt.
Ausführlichere Informationen über das Qualifikationsniveau und die Berufserfahrungen der bei uns beschäftigten Lehrkräfte finden Sie unter den Menüpunkten „Dozenten/Dozentinnen“ auf unserer Website.
Infos zu den Dozentinnen und Dozenten unter www.ddif.de
Allgemeines
Die Lehrkräfte sind dem Ausbildungsleiter unterstellt.
Die Lehrkräfte sind verpflichtet, die vom dänischen Psychotherapeutenverband aufgestellten ethischen Regeln zu befolgen.
Die Lehrkräfte sind ferner verpflichtet, sich in Bezug auf die neuesten Theorien auf ihrem Fachgebiet auf dem Laufenden zu halten, und haben selbst für ihre eigene berufliche Weiterentwicklung Sorge zu tragen, u. a. durch Supervision. Das Institut kann um die Aufstellung eines Plans für die individuelle berufliche Weiterentwicklung ersuchen.
Von den Lehrkräften wird erwartet, dass sie sich gegenüber der Institutsleitung, der Verwaltung und den übrigen Lehrkräften loyal verhalten. Gleiches gilt umgekehrt.
Berufliche Weiterentwicklung und Sitzungen
Die Lehrkräfte am ddif haben selbst dafür Sorge zu tragen, dass sie Supervision bekommen, und halten ihren Wissensstand in Bezug auf die theoretische und praxisbezogene Entwicklung auf ihrem Gebiet mittels Kursen auf dem Laufenden.
Von den Lehrkräften wird erwartet, dass sie auch noch an anderen Netzwerken und Erfahrungskontexten teilhaben als denen, mit denen sie in Verbindung mit ihrer Lehrtätigkeit am ddif im Rahmen ihrer beruflichen Pflichten in Berührung kommen.
Das Ausbilderteam trifft sich in regelmäßigen Abständen zur Abstimmung und Klärung anstehender Fragen. Zudem dienen die Treffen zur persönlichen Orientierung und Verortung der inhaltlichen Schwerpunkte der einzelnen Lehrkräfte.
Lehrveranstaltungen
Die Lehrkräfte sind für die Abhaltung der jeweiligen Unterrichtstage zuständig, an denen sie laut Unterrichtsplan für den Unterricht eingeteilt worden sind. Dies schließt ggf. auch die Vorbereitung und Abhaltung von Evaluationen ein.
Der Unterricht erfolgt im Rahmen der zum jeweiligen Zeitpunkt geltenden Ausbildungsordnung, über die sich die Lehrkräfte ständig auf dem Laufenden halten müssen. Innerhalb der Rahmenvorgaben der Ausbildungsordnung hat jede Lehrkraft die pädagogische Freiheit, ihren eigenen Unterricht entsprechend dem jeweils aktuellen Thema selbst zu gestalten und abzuhalten.
Die Lehrkräfte verfassen ein Kurzprotokoll mit den Schwerpunkten des Moduls und möglichen besonderen Vorkommnissen.. Die Protokolle sollen zeitnah nach der jeweiligen Lehrveranstaltung den übrigen Lehrkräften zur Information zugesendet werden.
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