Kapitel 5 – Evaluationen

EinleitungDetails
Am ddif wird großer Wert auf die Fähigkeit gelegt, die eigene Person als grundlegendes berufliches Werkzeug in der familientherapeutischen Arbeit einzusetzen, indem von einer wissenschaftlich fundierten Theoriegrundlage ausgegangen wird.

Daher fördern wir neben der theorie- und berufsbezogenen Schulung in der familientherapeutischen Arbeit auch speziell die Arbeit des Ausbildungsteilnehmers an seiner fachpersönlichen Entwicklung.

Die Ergebnisse dieser fachpersönlichen Entwicklung sind unter Umständen nur schwer zu messen. Es ist zwischen den drei nachstehenden Niveaus zu unterscheiden:

  • der Aneignung, Darstellung und praktischen Anwendung von Theorien
  • dem persönlichen Arbeiten, welches durch Unterrichtssituationen im Plenum und bei der Arbeit in der Kleingruppen erkennbar wird
  • der Entwicklung von spezifischen fachlichen Qualifikationen, wie z. B. der Fähigkeit zur Abgrenzung der Bereiche, die in das Arbeitsgebiet des Familientherapeuten bzw. der -therapeutin fallen, und solcher, die dies nicht tun

Im Verlauf des 4-jährigen Ausbildungsgangs gibt es insgesamt 4 Evaluationen. Die Evaluationen im 1., 2. und 3. Jahr zeigen den Stand der persönlichen und fachlichen Entwicklung der Teilnehmer und Teilnehmerinnen. Der Teilnehmer bzw. die Teilnehmerin beschreibt sein bzw. ihre Zielsetzung für das folgende Jahr und die Lehrkräfte formulieren ihre Empfehlungen für die weitere Zielsetzung. An der abschließenden Evaluation am Ende des 4. Ausbildungsjahr nimmt ein externer Beisitzer bzw. eine externe –Beisitzerin teil und die zu erstellenden schriftlichen Arbeiten werden auch von dem Beisitzer bzw. Beisitzerin eingeschätzt.

Alle Evaluationen sind individuell angelegt und sollen die Leistung und das fachpersönliche Know-how des einzelnen Teilnehmers bzw. der einzelnen Teilnehmerin zum Ausdruck bringen.

Informationen für die Jahresabschlussevaluationen am Ende der ersten 3 JahreDetails
Die Evaluationen am Ende der ersten 3 Ausbildungsjahre bestehen jeweils aus einer schriftlichen Arbeit sowie aus einer fachpersönlichen Einschätzung. Die Ausbildungsteilnehmer bzw. -teilnehmerinnen evaluieren sich zum einen gegenseitig (jeweils ein Teilnehmer bzw. eine Teilnehmerin wird von zwei anderen evaluiert) und werden zum anderen von der/den für den Jahresabschluss zuständigen Lehrkraft/Lehrkräften evaluiert.

Ziele

Zweck der Evaluation am Ende des ersten Ausbildungsjahres (schriftliche Arbeit + Einschätzung) ist die Verfolgung (und Weiterentwicklung) des fachlichen und persönlichen Entfaltungsprozesses des Ausbildungsteilnehmers bzw. der -teilnehmerin. Dies umfasst die Fähigkeit zur theoretischen Vertiefung des Literaturpensums, die fachpersönliche Entwicklung und therapeutischen Fertigkeiten, die Internalisierung des theoretischen Wissens in Denk- und Handlungsmuster sowie die Fähigkeit des Ausbildungsteilnehmers bzw. der -teilnehmerin, den Inhalt der Pflichtlektüre aus der Optik einer relevanten Theorie im Hinblick auf die eigene persönliche Arbeit zu analysieren und daraus erwachsende Perspektiven abzuleiten.

Mündlicher Teil – Fachpersönliche Einschätzung

Neben den für jedes Jahr weiter unten gesondert aufgeführten Inhalten betreffen folgende Vorgaben  den mündlichen Teil der Evaluation nach dem 1., 2. und 3. Jahr.

a) Die Kleingruppe – sollte sich vor dem abschließenden Unterrichtswochenende mit den Beziehungen zwischen den Gruppenmitgliedern auseinandergesetzt haben, indem folgende Fragen beantwortet wurden:
Was habe ich von dir gelernt?

Was hat mir in meiner Beziehung zu Dir Schwierigkeiten bereitet?

Welchen Anteil habe ich selbst daran?

Was will ich aktiv beisteuern?

Das Material aus der Kleingruppe fließt als Hintergrund in die berufliche und persönliche Einschätzung ein, die der Ausbildungsteilnehmer bzw. die -teilnehmerin von sich selbst vornimmt. Indem wir unsere Aufmerksamkeit auf unsere eigene Persönlichkeit und unsere eigenen psychischen Austauschvorgänge richten, trainieren wir die fachpersönliche Beziehungskompetenz, darunter auch die Fähigkeit zur Kontaktaufnahme (mit uns selbst und anderen) und die Fähigkeit, auf persönliche Weise und mit Bestimmtheit auszudrücken, was wir verspüren, erleben und denken.

b) Selbsteinschätzung – sollte (vor der Abhaltung der Lehrveranstaltung) auf der Grundlage folgender Fragen ausgearbeitet und im Plenum vorgetragen werden:

Was hat mir im Laufe des Ausbildungsjahres am meisten bedeutet? (eigene Themen/eigene Arbeit/persönliche Arbeit anderer/Lehrveranstaltungen)

Wie habe ich mich in Bezug auf meine Zielsetzung entwickelt?

Wo besteht bei mir künftig der größte Entwicklungsbedarf?

Der zeitliche Rahmen für die Selbsteinschätzung beträgt 10 Minuten pro Ausbildungsteilnehmer bzw. -teilnehmerin.

c) Einschätzung von Ausbildungskollegen bzw. -kolleginnen – die Ausbildungsteilnehmer bzw.
-teilnehmerinnen sind gehalten, sich gegenseitig zu einzuschätzen. Der Ausbildungsteilnehmer bzw. die -teilnehmerin wird von einem Mitglied seiner bzw. ihrer eigenen Kleingruppe und einem Mitglied einer der übrigen Gruppen eingeschätzt. Die Wahl sollte vor dem Einschätzungswochenende getroffen werden, damit diejenigen, die Feedback geben sollen, die Möglichkeit haben, sich vorzubereiten.

d) Einschätzung durch Lehrkräfte – eine oder zwei Lehrkräfte beurteilen den Ausbildungsteilnehmer bzw. die -teilnehmerin ausgehend von der schriftlichen Evaluationsarbeit sowie anhand eines Vergleichs der fachpersönlichen Zielsetzung mit der aktuellen Selbsteinschätzung. Die Einschätzung des Ausbildungsteilnehmers bzw. der -teilnehmerin durch die Lehrkräfte sollte eine Lernperspektive enthalten und Empfehlungen für die künftige Lernentwicklung vorgeben.

NB: Die persönliche Einschätzung durch die Lehrkraft wird in der Regel nicht schriftlich gegeben. Deshalb ist es jedem Ausbildungsteilnehmer bzw. jeder -teilnehmerin anzuraten, einen oder zwei „Berichterstatter“ bzw. „-erstatterinnen“ zu wählen, die das aus dem Einschätzungsprozess hervorgehende Material in einem Protokoll festhalten.

e) Nach Abschluss der Einschätzung – wird die fachpersönliche Zielsetzung für das kommende Jahr revidiert oder eine neue ausgearbeitet.

Schriftliche Arbeit
Neben den für jedes Jahr weiter unten gesondert aufgeführten Inhalten betreffen folgende Vorgaben  schriftliche Arbeit nach dem 1., 2. und 3. Jahr.

Betreuung

Eine besondere Betreuung bei der Anfertigung der Evaluationsarbeit ist nicht vorgesehen. Sofern allgemeine und übergeordnete Fragen zur Aufgabenstellung bestehen, sollten diese vom Ausbildungsgruppenvertreter bzw. -vertreterin eingesammelt und der Lehrkraft bzw. den Lehrkräften, die für den Semesterabschluss im zweiten Semester zuständig ist bzw. sind, übermittelt werden.

Einschätzung der schriftlichen Arbeit

Über die schriftliche Arbeit wird im ersten und zweiten Jahr ein mündliches und im dritten und vierten Jahr ein kurzes schriftliches Feedback gegeben. Dieses Feedback enthält eine kurz gefasste Kritik der Arbeit sowie Schwerpunkte für die weitere Lernentwicklung (Lernperspektive).

Sollten die Lehrkräfte auf Grund der mündlichen Evaluation und der schriftlichen Arbeit zu der Einschätzung kommen, dass die Fortsetzung der Ausbildung in Frage steht, werden die Lehrkräfte im persönlichen Gespräch mit dem Teilnehmer oder der Teilnehmerin eine Entscheidung treffen. In der Regel zeichnen sich Zweifel an der Eignung einer Teilnehmers oder einer Teilnehmerin bereits im Lauf des Jahres ab und werden dem Teilnehmer bzw. der Teilnehmerin von der Lehrkräften mitgeteilt.
Im Folgenden finden Sie die spezifischen Kriterien und Inhalte der Evaluationen für jedes Ausbildungsjahr.

Fachpersönliche Einschätzung nach dem 1. JahrDetails

 Mündlicher Teil

Jeder Ausbildungsteilnehmer bzw. jede -teilnehmerin hat zu Beginn seiner bzw. ihrer Ausbildung eine „fachpersönliche Zielsetzung“ für das bevorstehende Ausbildungsjahr ausgearbeitet, in dem die Bereiche aufgeführt sind, in denen sich der Betreffende bzw. die Betreffende beruflich und persönlich weiterentwickeln will. Den Ausgangspunkt für die Selbsteinschätzung bildet diese fachpersönliche Zielsetzung, wie sie zu Beginn des Jahres festgelegt wurde. Einen weiteren Schwerpunkt der Einschätzung bildet der Entwicklungsprozess der Übungsgruppe.

Schriftliche Arbeit nach dem 1.Jahr – Problemstellung und formale Anforderungen

a) Beginnen Sie die Arbeit, indem Sie Ihre fachpersönliche Zielsetzung darlegen, wie sie zu Beginn Ihrer Ausbildung festgelegt wurde. Falls Sie sich im Laufe der Ausbildung dafür entschieden haben, diese Zielsetzung zu revidieren, geben Sie bitte an, welche Änderungen Sie vorgenommen haben, und begründen Sie diese.

b) Beschreiben Sie, mit welcher Theorie/Methode Sie sich im ersten Ausbildungsjahr ganz besonders befasst haben, und beschreiben Sie konkret anhand von einem oder zwei Beispielen, wie Sie diese Theorie/Methode privat und/oder bei Ihrer Arbeit angewandt haben.

c) In welchen Bereichen – sowohl beruflich als auch privat – haben Sie Ihre berufspersönliche Zielsetzung in Gedanken und Handlungen umgesetzt? Beschreiben Sie zwei konkrete Beispiele hierfür, und berichten Sie, wie Ihre Umgebung auf diese beiden Veränderungen in Gedanken und Handlungen reagiert hat.

d) Beschreiben Sie, wie wohl Sie sich in der Kleingruppe gefühlt haben, auf welche Herausforderungen Sie gestoßen sind, wie Sie mit diesen umgegangen sind und zu welchem Ergebnis dies geführt hat.

Umfang

Die Arbeit sollte einen Umfang von mindestens 3 und höchstens 4 Seiten zu je 2400 Zeichen (insgesamt 7 200 – 9 600 Zeichen einschließlich Leerzeichen) aufweisen. Überschreitungen des Umfangs um mehr als 10 % sind nicht zulässig.  Das Deckblatt, das Inhaltsverzeichnis, die Wiedergabe der berufspersönlichen Zielsetzung, das Literaturverzeichnis sowie eventuelle Anlagen werden nicht in den Umfang der Evaluationsarbeit mit eingerechnet.

Abschluss des 2. AusbildungsjahrsDetails
Einen Schwerpunkt bilden die fachlichen und persönlichen Herausforderungen beim Geben und Empfangen von persönlichem Feedback – auch dann, wenn dieses schwer abzugeben oder entgegenzunehmen ist.

Fachpersönliche Einschätzung nach dem 2. Jahr

 

Mündlicher Teil

Die gegenseitige Einschätzung zeigt die Integration der eigenen subjektiven Auffassung mit den subjektiven Auffassungen / objektiven Beobachtungen anderer und gibt ein Bild von der Fähigkeit zu kommunizieren und potenziell schwere und sensible persönliche Mitteilungen zu empfangen

Im Hinblick auf die Selbsteinschätzung sollen folgende Aspekte beleuchtet werden.

Wie bewerte ich meine Bereitschaft, eine supervidierte Arbeit als Familientherapeut bzw. -therapeutin zu beginnen?

Womit komme ich meiner Meinung nach zurecht, und was fällt mir schwer? – Nennen Sie Beispiele hierfür.

Schriftliche Arbeit nach dem 2. Jahr – Problemstellung und formale Anforderungen

a) Beginnen Sie die Arbeit mit einer schriftlichen Darlegung der Muster, in die Sie während Ihrer Kindheit und Jugend eingebunden waren und wie diese Ihre Beziehung zu anderen geprägt haben, während Sie in der Basisausbildung waren. Setzen Sie sich dabei mit Ihren Beziehungen in folgenden Umfeldern auseinander:
in der Kleingruppe

in der Ausbildungsgruppe

in Ihrem Arbeitsumfeld

in Ihrer jetzigen Familie

b) Ziehen Sie relevante Teile der Theorie heran, mit der Sie sich im Unterricht befasst haben, und verknüpfen Sie diese mit Ihren persönlichen Reflexionen über die Änderungen in Ihren Gedanken und Handlungen, die Sie:
erlebt/vorgenommen haben
die Sie eventuell vornehmen möchten

c) Des Weiteren bewerten Sie bitte Ihre Bereitschaft, eine supervidierte Arbeit als Familientherapeut bzw. -therapeutin zu beginnen.
Wo sehen Sie Ihre Stärken?

Wo besteht bei Ihnen noch Lern- und Weiterentwicklungsbedarf?

Aufbau

Deckblatt mit dem Namen des Verfassers, der Ausbildungsgruppennummer und dem Datum

Inhaltsverzeichnis

Berufspersönliche Zielsetzung, wie sie zu Beginn der Ausbildung festgelegt wurde

Literaturverzeichnis mit Angabe der Titel, Autoren und Erscheinungsjahre

Seitenzahlen

Umfang

Die Arbeit sollte einen Umfang von mindestens 6 und höchstens 8 Seiten zu je 2400 Zeichen (insgesamt 14 400 – 19 200 Zeichen einschließlich Leerzeichen) aufweisen. Überschreitungen des Umfangs um mehr als 10 % sind nicht zulässig.  Das Deckblatt, das Inhaltsverzeichnis, die Wiedergabe der berufspersönlichen Zielsetzung, das Literaturverzeichnis sowie eventuelle Anlagen werden nicht in den Umfang der Arbeit mit eingerechnet.

Einschätzung

Die Arbeit wird anhand der folgenden Parameter evaluiert:

Theoretische Auseinandersetzung– u. a. Wahl der Theorie und Begründung dieser Wahl

Fähigkeit des Verfassers der Arbeit zur persönlichen Tiefgründigkeit und Selbstreflexion

Schlüssigkeit der Analyse und Argumentation

Aufbau und sprachliche Qualität (Ausdrucksfähigkeit)

Literaturverweise

Abschluss des 3. AusbildungsjahresDetails
Im 3. Jahr wird ein größeres Augenmerk auf die Fähigkeit des Ausbildungsteilnehmers bzw. der -teilnehmerin gerichtet, seine bzw. ihre fachlichen und persönlichen Kompetenzen in einem beruflichen Zusammenhang sowohl theoretisch als auch praktisch anzuwenden.

Fachpersönliche Einschätzung nach dem 3. Jahr

 

Mündlicher Teil

Die gegenseitige Einschätzung zeigt die Integration der eigenen subjektiven Auffassung mit den subjektiven Auffassungen / objektiven Beobachtungen anderer und gibt ein Bild von der Fähigkeit zu kommunizieren und potenziell schwere und sensible persönliche Mitteilungen zu empfangen

Im Hinblick auf die  Selbsteinschätzung sollen folgende Aspekte beleuchtet werden.

Wie habe ich mich in Bezug auf meine fachpersönliche Zielsetzung entwickelt?

Wie bewerte ich meine Bereitschaft zum supervidierten Arbeiten als Familientherapeut
bzw. -therapeutin?

Nennen Sie hierfür Beispiele aus Ihren Erfahrungen mit Klienten bzw. Klientinnen in der supervidierten Praxis.

Womit komme ich meiner Meinung nach zurecht, und was fällt mir schwer?
Nennen Sie Beispiele hierfür.

Wo besteht bei mir künftig Entwicklungsbedarf, sowohl in fachlicher wie in persönlicher Hinsicht?

Schriftlicher Arbeit nach dem 3. Jahr – Problemstellung und formale Anforderungen

Evaluation – ausgehend von einem Klientenbehandlungsablauf

Die schriftliche Evaluation am Ende des 3. Ausbildungsjahres geht von einem der obligatorischen Beratungs- bzw. Therapieabläufe mit externen Klienten bzw. Klientinnen aus, die der Ausbildungsteilnehmer bzw. die -teilnehmerin im 3. Aufbaujahr durchführen muss. Der Ausbildungsteilnehmer bzw. die -teilnehmerin erarbeitet eine Problemstellung, die den Dreh- und Angelpunkt der Arbeit des dritten Ausbildungsjahres bilden soll.

Gegenstand und Problemstellung

Die Arbeit am Ende des 3. Ausbildungsjahres soll eine Integration von Theorie und Praxis darstellen.

Ausgangspunkt der Arbeit bildet die Analyse eines Therapieablaufs mit einem eigenen Klienten bzw. einer eigenen Klientin. Die Problemstellung ist von der Lehrkraft, die für die Abhaltung der Evaluation am Ende des 3. Ausbildungsjahres zuständig ist, zu genehmigen.

Dieser Therapieablauf wird ausgehend von einer relevanten (selbst gewählten) Theorie analysiert, die im Rahmen des Pflichtlektürepensums abgedeckt wurde.

Die bei der Arbeit angewandte Theorie und Methodik und das zugrunde liegende Menschenbild sind kurz darzulegen und deren Wahl zu begründen.

Falls sich die therapeutische Arbeit auf ein Paar, eine Familie oder eine Gruppe bezieht, können dabei zwei Ausbildungsteilnehmer bzw. -teilnehmerinnen sowohl als Familientherapeuten bzw. -therapeutinnen als auch bei der Erstellung der Examensarbeit zusammenarbeiten.

Aufbau und Inhalte (Die Vorgaben sind als Orientierung zu verstehen)

Deckblatt mit dem Titel der Arbeit, dem Namen des Verfassers, der Ausbildungsgruppennummer und dem Datum

Inhaltsverzeichnis mit Angabe der Hauptabschnitte und der diesbezüglichen Seitenzahlen

Einleitung

Präsentation

Erörterung

Abschließende Feststellungen

Literaturverzeichnis mit Angabe der Titel, Autoren und Erscheinungsjahre

Anhang zur Arbeit – berufspersönliche Zielsetzung

Einverständniserklärung der Klienten bzw. der Klientinnen

Seitenzahlen

Einleitung

Darlegung der Problemstellung und Gliederung der Arbeit

Präsentation

Stellen Sie kurz die Theorie oder die Theorien vor, die sie als Blickwinkel für Ihre Analyse verwenden wollen. Legen Sie die Argumente für die von Ihnen getroffene Wahl der Theorie dar.

Erörterung

Erörterung selbst gewählter Perspektiven auf die Problemstellung

Abschließende Feststellungen

Was haben Sie durch die Bearbeitung dieser Evaluationsaufgabe gelernt?

Was möchten Sie eventuell noch besser verstehen lernen?

Literaturverzeichnis

Literatur, die entweder dargelegt oder auf die verwiesen wird, ist in das Literaturverzeichnis aufzunehmen.

Anhang zur Arbeit – fachpersönliche Zielsetzung

Ihre fachpersönliche Zielsetzung ist der Arbeit beizufügen, einschließlich Ihrer eigenen Einschätzung Ihrer Fähigkeiten als Therapeut bzw. Therapeutin zum gegenwärtigen Zeitpunkt sowie Angaben dazu, welche Fähigkeiten Sie gerne noch weiter entwickeln möchten (höchstens eine Seite zu 2400 Zeichen).

Einverständniserklärung der Klienten bzw. der Klientinnen
Das Formular muss von den Klienten bzw. Klientinnen im Vorfeld unterschrieben werden. Nur damit ist die Erlaubnis gegeben, den Beratungsverlauf oder einzelne Sequenzen der Sitzungen für die schriftliche Arbeit zu nutzen.

Umfang

Die Arbeit sollte einen Umfang von mindestens 10 und höchstens 12 Seiten zu je 2400 Zeichen (insgesamt 24.000 – 28.800 Zeichen einschließlich Leerzeichen) aufweisen. Überschreitungen des Umfangs um mehr als 10 % sind nicht zulässig. Das Deckblatt, das Inhaltsverzeichnis, die Wiedergabe der berufspersönlichen Zielsetzung, das Literaturverzeichnis sowie eventuelle Anlagen werden nicht in den Umfang der Arbeit mit eingerechnet.

Einschätzung

Die Arbeit wird anhand der folgenden Parameter evaluiert:

Theoretisches Auseinandersetzung – u. a. Wahl der Theorie und Begründung dieser Wahl

Fähigkeit des Verfassers der Arbeit zur Reflexion auf einer persönlichen Ebene

Schlüssigkeit der Analyse und Argumentation

Korrekter und präziser Sprachgebrauch, Gebrauch von Fachterminologie, Ausdrucksfähigkeit und Aufbau der Arbeit

Literaturverweise

Über die schriftliche Arbeit wird ein kurzes schriftliches Feedback gegeben. Dieses Feedback enthält eine kurz gefasste Kritik der Arbeit sowie Schwerpunkte für die weitere Lernentwicklung (Lernperspektive).

Abschluss des 4. AusbildungsjahresDetails
Ziele

Im Rahmen der schriftlichen und mündlichen Evaluation am Ende des 4. Ausbildungsjahres soll eingeschätzt werden, inwieweit der Ausbildungsteilnehmer bzw. die -teilnehmerin fähig ist, seine bzw. ihre fachlichen und persönlichen Kompetenzen in einem beruflichen Zusammenhang sowohl theoretisch als auch praktisch anzuwenden. Dabei werden folgende Punkte bewertet:

therapeutische Fertigkeiten in der Praxis

die Integration von theoretischem Wissen in eigene fachpersönliche Handlungsmuster

die Fähigkeit, die eigene therapeutische Praxis aus der Optik einer relevanten Theorie zu analysieren und daraus erwachsende Perspektiven abzuleiten

Schriftliche Arbeit (4. Jahr)

Am Ende des 4. Ausbildungsjahres ist eine abschließende Arbeit abzuliefern. Diese Arbeit wird von zwei internen Lehrkräften und einem externen Beisitzer bzw. einer Beisitzerin evaluiert.

Ziele der schriftlichen Abschlussarbeit

Die schriftliche Arbeit soll dem Ausbildungsteilnehmer bzw. der -teilnehmerin Gelegenheit zur theoretischen und persönlichen Vertiefung in die familientherapeutische Arbeit – auf einer theoretischen Ebene – geben. Überdies soll die Arbeit zeigen, dass der Ausbildungsteilnehmer bzw. die -teilnehmerin in der Lage ist, die eigene familientherapeutische Arbeit aus der Optik einer relevanten Theorie zu analysieren, darüber zu reflektieren und daraus erwachsende Perspektiven abzuleiten

Vorbereitung und Betreuung

Die Vorbereitung und Betreuung der Abschlussarbeit ist in den Ausbildungsgruppenunterricht integriert. Jedem Ausbildungsteilnehmer bzw. jeder -teilnehmerin wird die Möglichkeit gewährt, seine bzw. ihre  schriftliche Arbeit mit der für die Abhaltung der Evaluation am Ende des 4. Ausbildungsjahres zuständigen Lehrkraft einmal durchzugehen. Sofern allgemeine und übergeordnete Fragen zur Aufgabenstellung bestehen, können diese vom Ausbildungsgruppenvertreter bzw. von der -vertreterin eingesammelt und der Lehrkraft bzw. den Lehrkräften übermittelt werden.

Falls der einzelne Ausbildungsteilnehmer bzw. die einzelne -teilnehmerin eine weiter gehende Betreuung benötigt, kann er diese gegen Zahlung einer zusätzlichen Gebühr erhalten.

Gegenstand und Problemstellung

Die Abschlussarbeit am Ende des 4. Ausbildungsjahres soll eine Integration von Theorie und Praxis darstellen.

Ausgangspunkt der Arbeit bildet die Analyse eines Therapieablaufs mit einem eigenen Klienten bzw. einer eigenen Klientin. Die Problemstellung ist von der Lehrkraft, die für die Abhaltung der Evaluation am Ende des 4. Ausbildungsjahres zuständig ist, zu genehmigen.

Dieser Therapieablauf wird ausgehend von einer relevanten (selbst gewählten) Theorie analysiert, die im Rahmen des Pflichtlektürepensums der vorangegangenen vier Jahre abgedeckt wurde.

Die bei der Arbeit angewandte Theorie und Methodik und das zugrunde liegende Menschenbild sind kurz darzulegen und deren Wahl zu begründen.

Die Arbeit kann von zwei Ausbildungsteilnehmer bzw. -teilnehmerinnen gemeinsam geschrieben werden, wenn sie  einen Therapierverlauf gemeinsam begleitet haben.

Aufbau

Deckblatt mit dem Titel der Arbeit, dem Namen des Verfassers, der Ausbildungsgruppennummer und dem Datum und ggf. einer Illustration

Inhaltsverzeichnis mit Angabe der Hauptabschnitte und der diesbezüglichen Seitenzahlen

Einleitung und Problemstellung

Präsentation

Analyse

Erörterung

Schlussfolgerung

Einverständniserklärung der Klienten bzw. der Klientinnen

Literaturverzeichnis

Einleitung

Darlegung der Aufgabe

Darlegung der Problemstellung (Problembeschreibung)

Präsentation

Kurze Darlegung der vermuteten Kernproblematik des therapeutischen Verlaufs und des Klienten

Kurze Darlegung der bei der Arbeit angewandten Theorie und Methodik und des zugrunde liegenden Menschenbildes

Begründung der Wahl der Theorie und Methodik in Bezug auf die Kernproblematik

Analyse und Erörterung

Hintergrund der Kernproblematik des Klienten bzw. der Klientin

Was haben Sie über sich selbst gelernt – was hätten Sie eventuell anders gemacht?

Schlussfolgerung

Abschließende Feststellungen zur Arbeit

Literaturverzeichnis

Literatur, die entweder dargelegt oder auf die verwiesen wird, ist in das Literaturverzeichnis aufzunehmen.

Einverständniserklärung der Klienten bzw. der Klientinnen
Das Formular muss von den Klienten bzw. Klientinnen im Vorfeld unterschrieben werden. Nur damit ist die Erlaubnis gegeben, den Beratungsverlauf oder einzelne Sequenzen der Sitzungen für die schriftliche Arbeit zu nutzen.

Umfang

Eine von einem Autor bzw. der Autorin allein verfasste Abschlussarbeit darf einen Umfang von höchstens 48 000 Zeichen einschließlich Leerzeichen aufweisen (entspricht 20 Normalseiten zu je 2400 Zeichen). Im Falle von zwei Autoren bzw. Autorinnen, die eine gemeinsame Examensarbeit erstellen, darf der Umfang höchstens 60 000 Zeichen betragen (entspricht 25 Normalseiten zu je 2400 Zeichen). Überschreitungen des Umfangs um mehr als 10 % sind nicht zulässig und können zur Ablehnung der Arbeit führen.

Abschnitte, die nicht in den Umfang mit eingerechnet werden (Zeichenzahl)

Deckblatt, Inhaltsverzeichnis, Literaturverzeichnis, Anlagen, Rückseite, Anhang (Erklärung gegenüber der zuständigen Behörde)

Einschätzung

Die Arbeit wird anhand der folgenden Parameter evaluiert:

Zusammenhang der Bearbeitung der Aufgabe mit der Aufgabenstellung

Relevanz der Theorie

Schlüssigkeit der Analyse, Erörterung und Schlussfolgerung

Korrekter und präziser Sprachgebrauch, Gebrauch von Fachterminologie, Ausdrucksfähigkeit und Aufbau der Arbeit

Fähigkeit des Verfassers bzw. der Verfasserin der Arbeit zur Reflexion auf einer persönlichen Ebene und auf einer Metaebene

Literaturverweise

Feedback zur schriftlichen Arbeit

Über die schriftliche Arbeit wird ein schriftliches Feedback gegeben. Dieses Feedback enthält eine kurz gefasste Kritik der Arbeit sowie eine Einschätzung bezüglich des derzeitigen Entwicklungsstandes des Teilnehmers bzw. der Teilnehmerin im Hinblick auf die professionelle Perspektive. Dieses Feedback wird bei der Abschlussevaluation übergeben und in mündlicher Form mitgeteilt.

Sollten die Lehrkräfte zu der Einschätzung kommen, dass die schriftliche Arbeit den Anforderungen nicht genügt, so wird der Ausbildungsteilnehmer bzw. die -teilnehmerin hiervon vor dem abschließenden Unterrichtswochenende in Kenntnis gesetzt; es wird besprochen, ob und wie die Arbeit umgeschrieben werden kann.

In der Regel zeichnen sich Zweifel an der Eignung einer Teilnehmers oder einer Teilnehmerin bereits im Lauf des Jahres ab und werden dem Teilnehmer bzw. der Teilnehmerin von der Lehrkräften mitgeteilt.

 

Mündliche Evaluation nach dem 4. Ausbildungsjahr

Die von den Lehrkräften angenommene schriftliche Arbeit ist zusammen mit der mündlichen Evaluation die Voraussetzung für den Erhalt des Zertifikats.

Ausgegangen wird von einer gegenseitigen Einschätzung der Ausbildungsteilnehmer bzw.
-teilnehmerinnen untereinander und einer Selbsteinschätzung sowie einer Einschätzung durch Lehrkräfte. Die Einschätzung dient dazu, die fachliche und persönliche Entwicklung des Ausbildungsteilnehmers bzw. der -teilnehmerin zu benennen und Perspektiven für die Entwicklung nach der Ausbildung anzuregen, u. a.:

Berufliche Perspektiven aufzeigen

Beschreibung des persönlichen Fokus innerhalb der Erlebnisorientierten Familientherapie

a) Die Kleingruppe – sollte sich vor dem abschließenden Unterrichtswochenende mit den Beziehungen zwischen den Gruppenmitgliedern auseinandergesetzt haben, indem folgende Fragen beantwortet wurden:

Was hat mir in meiner Beziehung zu dir Schwierigkeiten bereitet?

Welchen Anteil habe ich selbst daran?

Wie nehme ich Abschied von der Gruppe und den einzelnen Mitgliedern?

Das Material aus der Kleingruppe fließt als Hintergrund in die fachliche und persönliche Einschätzung ein, die der Ausbildungsteilnehmer bzw. die -teilnehmerin von sich selbst vornimmt. Indem wir unsere Aufmerksamkeit auf unsere eigene Persönlichkeit und unsere eigenen psychischen Austauschvorgänge richten, trainieren wir die fachpersönliche Beziehungskompetenz, darunter auch die Fähigkeit zur Kontaktaufnahme (mit uns selbst und anderen) sowie die Fähigkeit, mit Bestimmtheit auszudrücken, was wir erleben, denken und verspüren. Zu Punkt a) ist den Lehrkräften kein Protokoll/Material zu übermitteln.

b) Selbsteinschätzung – sollte (vor der Abhaltung des Unterrichts) auf der Grundlage folgender Fragen ausgearbeitet und im Plenum vorgetragen werden:

Was hat mir im Laufe des vierten Ausbildungsjahres am meisten bedeutet?
eigene Themen / eigene Arbeit / persönliche Arbeit anderer / LehrveranstaltungenWie habe ich mich in Bezug auf meine fachspersönliche Zielsetzung entwickelt?Wie bewerte ich meine Bereitschaft zum Arbeiten als Familientherapeut
bzw. -therapeutin?Womit komme ich meiner Meinung nach zurecht, und was fällt mir schwer?
Nennen Sie Beispiele hierfür.

Wo besteht bei mir künftig Entwicklungsbedarf, sowohl in fachlicher wie in persönlicher Hinsicht?

Der zeitliche Rahmen für die Selbsteinschätzung beträgt 10-15 Minuten pro Ausbildungsteilnehmer bzw. -teilnehmerin.

c) Einschätzung von Ausbildungskollegen bzw. -kolleginnen – die Ausbildungsteilnehmer bzw.-teilnehmerinnen sind gehalten, sich gegenseitig zu evaluieren. Der Ausbildungsteilnehmer bzw. die -teilnehmerin wird von einem Mitglied seiner bzw. ihrer eigenen Kleingruppe und einem Mitglied einer der übrigen Gruppen evaluiert. Die Wahl sollte vor dem Einschätzungswochenende getroffen werden, damit diejenigen, die Feedback geben sollen, die Möglichkeit haben, sich vorzubereiten. Der zeitliche Rahmen für die gegenseitige Einschätzung beträgt 5-10 Minuten pro Ausbildungsteilnehmer.

d) Einschätzung durch Lehrkräfte – zwei Lehrkräfte evaluieren den Ausbildungsteilnehmer bzw. die -teilnehmerin ausgehend von der schriftlichen Arbeit sowie anhand eines Vergleichs der fachpersönlichen Zielsetzung mit der aktuellen Selbsteinschätzung. Die Einschätzung des Ausbildungsteilnehmers bzw. der -teilnehmerin durch die Lehrkräfte sollte eine Lernperspektive enthalten und Empfehlungen für die künftige Entwicklung vorgeben.

Die mündliche Evaluation

Für die mündliche Evaluation, die von der am Ende des 4. Ausbildungsjahres zu erstellenden schriftlichen Abschlussarbeit ausgeht, sind 40 bis 45 Minuten angesetzt.

Zu Beginn gibt der Teilnehmer bzw. die Teilnehmerin eine zehn- bis fünfzehnminütige  Reflexion (Selbsteinschätzung).

Daraufhin findet ein Dialog mit den beiden Ausbildungskollegen bzw. –kolleginnen und den beiden Lehrkräften statt über 20 – 25 Minuten.

Abschließend gibt der Beisitzer bzw. die Beisitzerin ihre Einschätzung zur schriftlichen Arbeit und der mündlichen Reflexion des Teilnehmers bzw. der Teilnehmerin wieder.

Der Inhalt der mündlichen Reflexion ist frei wählbar. Dabei gilt jedoch die Bedingung, dass die Reflexion  einen direkten Bezug zur Examensarbeit aufweisen muss, wobei es allerdings keine reine Wiederholung von Passagen aus der Arbeit darstellen darf. Die Reflexion kann beispielsweise eine eigene Kritik der Schwachstellen der Abschlussarbeit beinhalten oder eine perspektivische Erweiterung der Problemstellung unter Einbeziehung einer ergänzenden theoretischen Perspektive.

Die Evaluation wird am letzten Unterrichtsworkshop der Ausbildung abgehalten. Am letzten Tag findet eine Abschlussrunde im Plenum.

Der Evaluationsplan wird unmittelbar vor der Veranstaltung der Evaluation bekannt gegeben.

Externer Beisitzer bzw. externe Beisitzerin

Der externe Beisitzer bzw. die Beisitzerin wird vom Institut bestellt und darf den Teilnehmer bzw. die Teilnehmerin nicht unterrichtet, supervidiert oder therapiert haben.

Zertifikat

Zum Abschluss der Evaluation werden die Zertifikate überreicht. Wer nicht alle Voraussetzungen für das Zertifikat erfüllt erhält eine Teilnahmebescheinigung. Diese Entscheidung muss bereits im Vorfeld mit dem Teilnehmer oder der Teilnehmerin besprochen und ihm bzw. ihr mitgeteilt worden sein.

Nachevaluation wegen Krankheit

Ist der Ausbildungsteilnehmer bzw. die -teilnehmerin aufgrund einer Erkrankung nicht in der Lage, die Evaluation durchzuführen, ist dies dem Institut mündlich mitzuteilen und durch ein ärztliches Attest zu belegen. Das ärztliche Attest muss dem Institut spätestens 5 Arbeitstage nach dem ursprünglichen Evaluationsdatum vorliegen. Ein Nichterscheinen bei der Evaluation ohne gültiges ärztliches Attest zählt als ein Evaluationsanlauf.

Eine Nachevaluation wegen Krankheit wird sowohl mit Rücksicht auf den Ausbildungsteilnehmer bzw. der  -teilnehmerin als auch in Erwägung der praktischen Möglichkeiten abgehalten.

weiter zu Kapitel 7 – Bewerbung  und Ausbildungsvertrag