Abschlussprüfung

Examensarbeit

Im achten Semester reichen die Abschlusskandidatinnen und -kandidaten eine Examensarbeit ein. Sie schafft ein Bindeglied zwischen Theorie und Praxis und soll zeigen, inwieweit der Absolvent fähig ist, seine fachlichen und persönlichen Kompetenzen in einem beruflichen Kontext, theoretisch wie praktisch, zu verwenden.

Gewichtet werden dabei:

Der Arbeit zugrunde liegt die Analyse mehrerer Therapiestunden mit einem eigenen Klienten.

Die Problemformulierung und damit das genaue Thema der Arbeit muss der für die Prüfung verantwortliche Trainer genehmigen.

Die Examensarbeit wird in den Trainingsgruppen, im Unterricht und in der Supervision eigener Klienten vorbereitet. Wenn der Student zusätzliche Anleitung wünscht, kann dies in Einzelstunden gegen Entgelt geschehen.

Anhand eines relevanten, selbst auszuwählenden Theorieansatzes aus dem Kanon der obligatorischen Literatur analysiert der Absolvent den therapeutischen Verlauf.
Die Absolventin oder der Absolvent stellt in einer kurzen Zusammenfassung die Theorie, die Methode und das Menschenbild, die er oder sie in der Arbeit angewandt hat, und erläutert die Gründe für diese Wahl.

Wenn mit Paaren, Familien oder Gruppen gearbeitet wird, können auch zwei Absolventen zusammenarbeiten – sowohl als Psychotherapeuten, als auch in der Vorbereitung der Examensarbeit.

Spätestens im achten Semester müssen die Absolventen eine Synopse der Arbeit einreichen.

Umfang

Die Examensarbeit darf nicht mehr als 48.000 Zeichen (inklusive Leerzeichen) lang sein. Das entspricht 20 Normalseiten à 2.400 Zeichen. Sind zwei Verfasser an der Arbeit beteiligt, ist ihr Umfang auf 60.000 Zeichen (25 Normalseiten) begrenzt.
Überschreitet die Arbeit den maximalen Umfang um mehr als zehn Prozent, kann sie abgelehnt werden.

Nicht zum Umfang zählen: Deckblatt, Inhaltsverzeichnis, Literaturverzeichnis, Beilagen, Rückseite und Anhang

Aufbau der Examensarbeit

  1. Deckblatt
  2. Inhaltsverzeichnis
  3. Einführung und Problemstellung
  4. Bericht
  5. Analyse
  6. Diskussion
  7. Konklusion
  8. Mitteilungen an Behörden
  9. Literaturverzeichnis

Bewertung

Die Arbeit bewertet ein externer, unparteiischer Prüfer nach Notenskala. Er prüft dabei,

Mündliche Abschlussprüfung

Das Bestehen des schriftlichen Examens ist Voraussetzung für die Teilnahme an der abschließenden mündlichen Prüfung.

Bei dieser Prüfung hat der zu Prüfende zehn Minuten Zeit für eigene Ausführungen. Danach wird er zwanzig Minuten befragt. Im Anschluss einigen sich die Prüfer auf die Bewertung.

Die Prüfungskommission besteht aus Trainerinnern und Trainern des ddif, sowie einem unabhängigen Externen. Dieser Beisitzer darf den Prüfling nicht unterrichtet, supervisiert oder psychotherapeutischer behandelt haben.

Wiederholen einer Prüfung

Bei Nicht-Bestehen einer Prüfung kann die Prüfung wiederholt werden. Wird die Prüfung ein zweites Mal nicht bestanden entscheidet das Trainerteam über die Zulassung zu einem dritten Prüfungsantritt. Nach dem dritten Versuch ist keine weitere Wiederholung erlaubt.

Geben Teilnehmerinnen oder Teilnehmer ihre Abschlussarbeiten nicht ab oder bleiben dem Prüfungstermin unentschuldigt fern, zählt dies als ein nicht bestanden Versuch.